Seit Mittwoch, dem 5.11.08, gilt Paragraph 184c des Strafgesetzbuchs.
Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, “wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen”.
Kurz gesagt: Dieser Paragraph richtet sich direkt gegen die sexuelle Entwicklung und Reife von Jugendlichen und spricht ihnen das Recht darauf ab, ihre Sexualität selbstbestimmt auszuleben. Dazu gehört auch, sich selbst in eindeutigen Zusammenhängen zu fotografieren oder sexuelle Fantasien etwa einem Tagebuch, Blog, Internetforum, Autorenportal… niederzuschreiben. Oder mit den Worten des Mädchenblogs:
Sexualität ist ein Teil von uns. Und somit auch ein Teil unserer Individualität. Das KANN man nicht einfach wegretuschieren bis wir 18 sind. Denn es ist immer da.
Und anstatt die Jugend damit aufwachsen zu lassen, sie zu erforschen und damit vernünftig umzugehen wird hier erwartet, dass das einfach mal ausgeschaltet wird und mit dem 18. Geburtstag dann mit einem Fingerschnippen ein Mensch mit gesunder, reifer, selbstbestimmter Sexualität dasteht, der weiß, wie damit umzugehen ist. Alles klar…
Der Experte bei Beck Online, dem Netzportal des großen deutschen Rechtsverlags, schreibt aus der rechtlichen Perspektive:
Das neue Strafverbot führt zu einer ganz erheblichen Ausweitung des bisherigen Tatbestandsbereichs der Kinderpornographie. Erfasst werden künftig bei den praktisch relevanten Verbreitungshandlungen auch pornographische Darstellungen von allen Personen unter 18 Jahren und zudem auch von so genannten “Scheinminderjährigen”, also sochen Darsteller(innen), die zwar objektiv volljährig sind, aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als minderjährig eingestuft werden können.
Ich empfehle sehr, auch die Kommentare unter dem Artikel zu lesen. So habe ich u. a. von den beiden einschlägigen Fragen an Frau Justizministerin Zypries erfahren, die ihr im hochlobenswerten Portal abgeordnetenwatch.de gestellt – und natürlich nicht im Ansatz zufriedenstellend beantwortet wurden. Frau Ministerin glauben allen Ernstes, dass eine Kriminalisierung der gesamten männlichen Bevölkerung – ach was, der gesamten Bevölkerung überhaupt (“Germanys Next Topmodel” fällt auch unter den Paragraphen!) gerade das rechte Mittel ist, um Pädophilen leichter das Handwerk legen zu können! Das Gegenteil sei der Fall, schreibt ein Kommentator:
Wird dieses Absurdgesetz wirklich umgesetzt, wird der gesamte Strafverfolgungsapparat implodieren.
Und dabei völlig überflüssigen, antiliberalen und moralistischen Ballast abwerfen.
Diese Gesetzgebung ist letzten Endes ein Weg in die Talibanisierung der Gesellschaft. Hier wird das verboten, was eventuell jemanden reizen könnte, was aufreizend wirken könnte, was pornographisch wirken könnte ohne es zu sein. Eine ähnliche Argumentation wird in dem Film “Persepolis” angesprochen als der Grund für die gewünschte Verschleierung lautet: unverschleiert könnte die Protagonistin jemanden erregen.
Noch ein letzter Zitatlink zu Spiegel Online, dem irgendwie doch wieder zu Recht meistverlinkten Nachrichtenportal des deutschsprachigen Web:
Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem “sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen”, protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von “moralischer Kolonisierung”, da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.
na ja, ich finde nur, dass Kinderpornografie, die unter Zwang entstanden ist, verboten werden soll. Aber wie viel Prozent der “Kinderdarsteller” lassen sich denn freiwillig pornografisch präsentieren, oder entstehen die meisten Werke doch unter Zwang? Aber dann wäre es ja eine Nötigung, die, egal ob mit Kindern oder Erwachsenen, sowieso eine Strafe ist…
Ohne Frage, aber darum geht es ja auch gar nicht. “Jugendpornographie” ins Strafgesetzbuch einzuführen ist ein moralischer Rückschritt in die 50er Jahre und eine völlig wirklichkeitsfremde Kriminalisierung altersgemäßen bzw. psychologisch absolut gesunden (im Falle Erwachsener) Verhaltens.
Vielleicht mag ich zu blöd sein, aber ich verstehe das Problem gar nicht. Das Gesetz ist doch verabschiedet worden, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen bzw. deren Täter angemessener bestrafen zu können! Jeder Jugendliche kann doch weiterhin Sex mit seinem/r Angetrauten haben und auch Fotos von sich in der Badewanne/Dusche machen. Und mal ehrlich: Wer von diesen Jugendlichen veröffentlicht solche Fotos dann im Internet? Falls das passieren sollte, würde das – meiner Meinung nach- sowieso unter das Privatrecht fallen und nicht unter das Sexualstrafrecht… Es sei denn, einer der beiden wurde zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Wo wird denn da die sexuelle Selbstbestimmung verletzt?
Ich denke der Punkt ist der Missbrauch/Zwang und nicht der “normale” sexuelle Kontakt unter Jugendlichen.
Also, entweder verstehe ich es wirklich nicht oder ich habe eine ganz andere Sicht der Dinge als ihr, was Missbrauch angeht.
Lieben Gruß,
Barbara
Welche Absichten auch immer hinter dem Gesetz gestanden haben, und mögen es noch so gutmenschliche gewesen sein: Im Gesetz steht, dass die Herstellung dieser Dinge verboten ist. Die Aussage, dass man von staatlicher Seite schon allerlei Ausnahmen machen würde, damit Jugendliche untereinander (oder z. B. der 19jährige, der mit einer 17jährigen zusammen ist) nicht betroffen werden, ist schlicht hinfällig: Wenn eine Strafnorm geschaffen ist, so muss sie mit aller Härte durchgesetzt werden. Alles andere würde eine Zersetzung der rechtlichen Autorität des Staates bedeuten. Insofern gibt es keinen Anlass, den Beteuerungen der Ministerin oder anderer Befürworter irgendeinen Glauben zu schenken. Damit bleibt die Auslebung der eigenen Sexualität in der beschriebenen Form ein illegaler Akt.
Du kannst natürlich immer noch auf dem Standpunkt stehen: Lieber alles verbieten, damit die Beweisfindung für die Staatsanwaltschaften erleichtert wird. Aber wo ist da der Sinn? Aus psychologischer Sicht ist es völlig normal, dass auch erwachsene Menschen die Darstellung jugendlicher (nicht kindlicher!) Sexualität erotisch finden. Und wenn jemand Kinderpornographie besitzt, dann gibt es keinen Grund, ihn wegen etwas anderem einer Strafverfolgung auszusetzen als eben diesen.
Auch Missbrauch selbst steht ja unter Strafe, das hat niemand bezweifelt. Im Falle von Jugendlichen, die von Erwachsenen nicht so leicht beeinflussbar wie Kinder sind und durchaus verstehen wie der Hase läuft, würde ich eher von Vergewaltigung sprechen, und die ist auch verboten. Aber wo ist da noch ein Zusammenhang? Wollen wir demnächst Fotokameras verbieten, weil man damit pornographische Bilder erzeugen kann? Noch einmal: Jugendpornographie mag vielleicht in einigen erzkonservativen/reaktionären Kreisen etwas Verwerfliches sein, so wie alle Pornographie. Dieses aber dann zur Rechtsnorm zu erheben, d. h. dem Rest der Gesellschaft die eigenen Wertvorstellungen aufzuzwingen, ist unerhört und einer freiheitlichen Gesellschaft nicht würdig.
Also zunächst: Eine Strafnorm muss nicht mit “aller Härte” durchgesetzt werden. Eine Norm kann ausgelegt werden; es besteht also durchaus ein Ermessensspielraum.
Also, zur Jugendpornographie: Es ist ja nicht so, dass die (Kinder-)Pornoindustrie just von einem Kind ablässt, wenn es das 14. LJ erreicht hat. Vor allem, wenn Jugendliche mit 16/17/18 noch so aussehen wie 14 Jahre oder darunter. Das ist, laut Gesetztestext, meines Erachtens auch ein Grund.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die meisten Jugendlichen ihrer Sexualität zu Hause nachgehen und sich zum Geburtstag oder Weihnachten oder sonstwann erotische Fotos schenken. Welcher Jugendlicher hat denn schon Interesse daran, seine Nacktfotos im Internet wiederzufinden?
Bravo & Co. ist da schon eine etwas anders gelagerte Sache, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass zwei nackte Teenager in nicht(!) eindeutiger Pose unter dieses Gesetz fallen würden.
Nun ja, wir werden sehen…
Barbara
Ich glaube, du verkennst die Bedeutung von “Herstellung”. Schon wer herstellt, macht sich strafbar, und wenn die Bilder (oder die “Schriften”) allein schon über das Erreichen des 18. Lebensjahrs hinaus behalten werden (oder einer der Beteiligten ist 18+), dann macht er sich ganz automatisch strafbar. Das gilt natürlich auch für Bilder, die vor dem 5.11.08 angefertigt wurden. Die Publikation fällt dann unter “Verbreitung” und steht auf der gleichen Stufe einer kriminellen Handlung.
In der Konsequenz sind dann alle kriminell: Die Ex-Jugendlichen, die erotische Fotos von sich besitzen; die erwachsenen Partner dabei schon direkt ab der Herstellung; und die Erwachsenen, die solche Bilder aus welchen Quellen auch immer besitzen – es reicht ja schon, wenn Darsteller jugendlich “wirken”. Also Frauen in Schuluniform etc. Und das soll dann gegen Kinderpornographie helfen? Wie gesagt, Aufwand und Zweck stehen hier doch in einem krassen Missverhältnis. Vorausgesetzt, man geht überhaupt von einer existierenden Mittel-Zweck-Relation aus, und das darf bezweifelt werden.
“Vor allem, wenn Jugendliche mit 16/17/18 noch so aussehen wie 14 Jahre oder darunter. Das ist, laut Gesetztestext, meines Erachtens auch ein Grund.”
Eben darum geht es ja _nicht_, sondern um Erwachsene, die wie 17 und abwärts aussehen! Es geht nicht um den Paragraphen zu Kinderpornographie, sondern um den zu JUGENDpornographie!
Ohne Gesetz keine Strafe (§1 StGB). Wieso darf in diesem Falle zurückverfolgt werden? Gibt es eine Sondergenehmigung?
Ich habe es so verstanden, das derjenige, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und im Besitz von privaten erotischen Fotos einer seiner Verbliebenden ist, nicht strafrechtlich verfolgt werden kann/darf. Ist jemand, der das 18. Lebensjahr bereits erreicht hat, allerdings im Besitz von pornographischen Fotos (von Jugendlichen), so kann/darf er strafrechtlich verfolgt werden.
Also, meiner Ansicht nach besteht ein Unterschied zwischen erotischen und pornographischen Fotos, wenn die Grenze auch schwer zu ziehen ist. Der Unterschied besteht allerdings.
LG,
Barbara
“Ohne Gesetz keine Strafe (§1 StGB). Wieso darf in diesem Falle zurückverfolgt werden? Gibt es eine Sondergenehmigung?”
Diesen Einwand verstehe ich nicht. Worauf bezieht er sich? Auf die sog. “Scheinminderjährigen”? Selbst deren Tätigkeit ist damit verboten. Oder den Besitz? Siehe im Gesetz “…vorrätig hält…”
“Ich habe es so verstanden, das derjenige, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und im Besitz von privaten erotischen Fotos einer seiner Verbliebenden ist, nicht strafrechtlich verfolgt werden kann/darf.”
Das hast du wohl falsch verstanden. Das Gesetz ist da eindeutig formuliert: Aus dem Besitz erfolgt als Konsequenz die Strafe. Wie sollte man im Jahr 2028 beweisen, dass man mit der Sexualpartnerin auf dem 20 Jahre alten Bild einmal liiert war? Und wenn man gar nicht offiziell zusammen war, ist man dann doch wieder “zu Recht” kriminell?
Ich bezog mich darauf, dass jemand nur dann für eine Tat bestraft werden kann, wenn diese zum Tatzeitpunkt unter Strafe stand. Somit gibt es keine Verfolgung dieser Straftat für irgendeinen Tag vor dem 5.11.08! (§ 1 StGB) Oder habe ich da etwas verpasst?
–”Wie sollte man im Jahr 2028 beweisen, dass man mit der Sexualpartnerin auf dem 20 Jahre alten Bild einmal liiert war? Und wenn man gar nicht offiziell zusammen war, ist man dann doch wieder “zu Recht” kriminell?”–
Eben darum gibt es doch die Auslegung von Gesetzen (Normen) sowie die Verjährung (in Anspielung auf deine 20 Jahre). Das Problem besteht abgesehen davon auch beim Missbrauch. Also, dass inzwischen Erwachsene nach 20 Jahren noch ihre Peiniger anklagen (sofern möglich wegen Verjährung).
Aus dem Besitz folgt im Übrigen nur dann eine Strafe, wenn die Tat erstens aufgedeckt wurde, zweitens die Fotos/Videos eindeutig pornographischen Inhalts sind (was ein Richter entscheiden muss und kein “Normalsterblicher” oder “Dahergelaufener”)und drittens das Gesetz zum Tatzeitpunkt existierte. Und das ist doch schon Einiges.
Aber wir werden ja sehen, welche Fälle bald vor Gericht landen… und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass solch ein gelagerter Fall wie du ihn hier präsentiert hast, dort auftaucht. Es sei denn in der Form, in der man es auch vom Missbrauch her kennt (jemandem gesellschaftlichen Schaden zufügen, obwohl es nie zum GV gekommen ist etc).
Lieben Gruß,
Barbara
Ich denke, wenn zum 5.11.08 das “vorrätig halten” strafbar ist, dann hat man als Besitzer solcher Schriften per Gesetz die Pflicht, sie zu vernichten. Sonst stünde da ja nur “Herstellung” und irgendwas von “Werken, die nach dem …”, oder? Klar, wer nicht erwischt wird, wird nicht bestraft. Aber es wird nicht dadurch weniger illegal und strafbar, dass man professionelle Verschlüsselungen einsetzt o. ä.
Ja, ich bin auch sehr gespannt. Meine Vermutung ist, dass das Denunziantentum wieder Konjunktur haben wird, nach dem Motto “wenn du mich verlässt, dann zeige ich dich wegen unserer Bilder auf deinem PC an”.
Liebe Grüße,
Manuel
Hallo,
ich bedanke ich mich fuer diesen Blog. Ich verfolge das Gesetzesvorhaben seit Ende letzten Jahres und bin seit Inkrafttreten des Gesetzes am 05.11.2008 schockiert und wuetend.
So gut die Absichten sind Kinder vor sexueller Gewalt schuetzen zu wollen, macht es sich die Umsetzung nicht nur zu einfach, indem “Kinder” per Definition alle Menschen unter 18 Jahre sind, sondern kriminalisiert pauschal alle Menschen die in Besitz von Schriften sind die Personen unter 18 Jahren zum Gegenstand haben. Der Begriff “Kinder” ist vor dem Gesetz umdefiniert worden. Anstatt Kinderpornographie zu bekaempfen, werden durch die Definition “Kinder = 0 bis 17 Jahre” auch Jugendliche ‘geschützt’.
Die absolute Frechheit ist die Strafbarkeit von scheinbarer Jugendpornographie und virtueller Pornographie, also auch Zeichentrick und Comics.
@ Barbara:
“Das Gesetz ist doch verabschiedet worden, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen bzw. deren Täter angemessener bestrafen zu können!”
Barbara, Kinder UND Jugendliche sind nicht auf eine Stufe zu stellen. Niemand würde auf die Idee kommen, 3-jährige Kinder wie 17-jährige Jugendliche zu behandeln, oder umgekehrt. Dies tut aber dieser Entwurf. Er kriminalisiert sogar selbst aufgenomme Filme eindeutig legaler sexueller Handlungen.
Die “private Ausnahme” ist löchrig, widersprüchlich und völlig unpraktikabel, die USA haben sie deshalb bereits 1979 (!) gekippt.
Außerdem wird damit ein großer Teil legaler Pornographie aus DK/NL kriminalisiert, denn hier lag das gesetzliche Mindestalter bei 15, bzw. 16.
Wegen der noch niedrigeren Schutzaltersgrenze von 14 in D ( siehe die alte Fassung des §184ers, die auf bka.de immer noch nicht aktualisiert ist ), waren diese Filme bis vor 5 Wochen auch in D völlig legal.
( Eine gute Freundin von mir hat selbst 1986 mit 15 angefangen HC in Kopenhagen zu drehen, selbstverständlich freiwillig. Ich habe auch einige andere Mädels kennengelernt, die mit 16 oder 17 in den NL angefangen haben.)
Die Filme hatten auch in D eine große Verbreitung und es sind auch keine Straftaten begangen worden.
Mädchen haben nun mal heute auch schon mit 13,14,15 Spaß am Sex. Und wenn man zumindest eine europaweite 15er Grenze für Filmaufnahmen usw. geschaffen hätte, dann hätten sich Polizei und Staatsanwaltschaft auf das wirklich kriminelle Material konzentrieren können.
z.B. in ÖST, dort gilt das neue Sexualstrafrecht bereits seit 3 Jahren, sind wohl immer wieder wichtigere Fälle liegengeblieben, bzw. es war nicht genügend Personal da, um allen Hinweisen hinterherzugehen, weil gerade Dutzende von Polizisten Antiquariate und Sexshops nach “strafbarer Pornographie mit mündigen Minderjährigen”, so heißt JP dort, durchsuchten.
Nein, in der ganzen EU Richtlinie spielt der Kinderschutz überhaupt keine Rolle, außer in der Überschrift, die völlig vom Kern dieser Richtlinie ablenkt. Wenn ich jetzt selbst alte Lesemappen in D als “KP”/”JP” beschlagnahmen kann, weil die Nacktmodelle bei “NEUE REVUE”, “PLAYBOY” und “PRALINE” bis Anfang der 90er nur über 16 waren, was hat dies denn mit Kinderschutz zu tun ?
Es ist für mich sogar Täterschutz, weil sich die knappen Resourcen bei Polizei + Justiz mit Belanglosigkeiten befassen.
Auf unserer Seite gibts jede Menge
Ooops…. Irgendwie ist der letzte Satz abgehackt worden. Wollte sagen, auf unserer Seite gibts jede Menge Infos darüber : http://schutzalter.twoday.net
@Barbara: “Ich bezog mich darauf, dass jemand nur dann für eine Tat bestraft werden kann, wenn diese zum Tatzeitpunkt unter Strafe stand.”
Dies war bei KP noch nie der Fall. Bis Herbst 93 waren Besitz/Tausch und m.E. sogar der Kauf legal.
Nach der damaligen Reform des §184ers, die ich im Großen und Ganzen begrüße, gab es bereits 1 Woche nach der Gültigkeit des Gesetzes flächendeckende Hausdurchsuchungen. Die dort gefundenen KPs wurden beschlagnahmt, da ja jetzt ein Besitzverbot, sowie ein Verbreitungsverbot ( ink. Kauf und Verkauf ) galt. Auch wenn die Täter nachweisen konnten, daß sie die Magazine z.B. 1983 in Amsterdam am Kiosk gekauft hatten, wurden diese beschlagnahmt und Verfahren eingeleitet. Nicht nur wegen des jetzt illegalen Besitzes, sondern auch wegen der “Besitzverschaffung”, obwohl die zu dem Zeitpunkt völlig legal war.
Dies ist jetzt auch bei JP zu befürchten, wobei diese Gleichsetzung ja völlig absurd ist. Während Kinder strafunmündig sind, laut § auch keinen Sex haben dürfen, alle sexuellen Handlungen an Kindern unter 14 strafbar sind, ist dies ja alles bei Jugendlichen NICHT der Fall, trotzdem sollen die Abbildungen und Photos jetzt Schwerverbrechen gleichgestellt werden.
Dies ist keine Übertreibung von mir, sondern die EU konnte hier nur deshalb eine Richtlinie für den Rechtsbereich Sexualstrafrecht umsetzen, weil sie “Kinderpornographie” in der Cyber Crime Convention, die alle EU Staaten ratifiziert haben, als “organisierte Kriminalität” bezeichnet.
Mag dies im Bereich der KP Ringe noch teilweise zutreffen, die meisten Fälle im Bereich KP/sex. Mißbrauch werden von Einzeltätern im familiären Nahbereich verübt.
Davon abgesehen, hat die EU eben mit diesem Trick ,KP = unter 18, auch den Bereich der JP der OK zugeordnet. Damit sind jetzt auch bei JP, selbst beim Vertrieb von virtuellen (!) Darstellungen, Zeichnungen, Texten usw., Maßnahmen wie Telefonüberwachung, el. Postfachkontrolle und Postüberwachung möglich. Bald wohl auch der Bundestrojaner.
Die Trennung von Erotik/Pornographie gibt es bei UNTER 18-jährigen jetzt nicht mehr. Dies wird in der CCC ausdrücklich festgelegt, sowie im Fakultativprotokoll zur UNO “Kinderrechtskonvention”, die zeitgleich mit der Sexualstrafrechtsreform verabschiedet worden ist.
Die ersten Verfahren scheinen schon zu rollen. Man beachte die skandalöse Gleichsetzung von kriminell erstellter KP und sogenannter “Jugendpornographie”. Bei JP handelt es sich lediglich um die filmische/fotographische Aufnahme einer legalen (!) Handlung.
“Die Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus rechnet mit einem Anstieg der Ermittlungsverfahren zur Verbreitung von Kinderpornografie im Land. “Seit vergangenem November gibt es im deutschen Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand der Jugendpornografie”, sagte Staatsanwalt Andreas Marx in einem Gespräch mit dpa. “Seitdem ermitteln wir auch gegen Tatverdächtige, die sich pornografische Bilder oder Videos von Jungen oder Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren aus dem Internet holen oder auf dem Handy ansehen.” Zuvor lag die obere Altersgrenze bei 14 Jahren.
Von den in Cottbus bearbeiteten Fällen der Internet-Kriminalität gehe es bei rund 20 Prozent um Kinderpornografie. “Die meisten dieser Fälle wurden uns aus bundesweiten Ermittlungen bekannt”, erläuterte der stellvertretende Abteilungsleiter der Cottbuser Behörde. Öffentliches Interesse erregt derzeit der Fall des Landrates Georg Dürrschmidt vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der vorläufig vom Dienst beurlaubte CDU-Kommunalpolitiker muss sich vom 11. Februar an vor dem Amtsgericht Senftenberg wegen der Besitznahme von Kinderpornografie aus dem Internet verantworten. Der 50-jährige Familienvater bestreitet die Vorwürfe.
“Diejenigen Menschen, die sich pornografische Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen verschaffen, stammen aus allen Schichten der Bevölkerung”, berichtete Marx. “Aus purem Zufall bekommt nach unserer Erfahrung niemand Kinderpornografie auf den Rechner. Da muss man schon aktiv werden.” Das zufällige Ansehen von Kinderpornografie werde nicht bestraft. “Schon der zielgerichtete Aufruf dieser Seiten im weltweiten Netz kann einen Straftatbestand erfüllen.” Oft würden einschlägige Dateien gespeichert.
Die Nutzer von Kinderporno-Seiten können laut Marx mit moderner Technik anhand der hinterlassenen Datenspuren aufgespürt werden. “Auch bereits gelöschte Dateien lassen sich mittels einer Software des Landeskriminalamtes wiederherstellen”, erläuterte der Staatsanwalt. “Der somit nachgewiesene Erwerb einschlägiger Dateien fließt ebenfalls in die Anklage ein.”
Der Ermittler wies auf die Folgen hin: “Bestraft werden solche Personen, die kinderpornografische Fotos oder Videos in ihren Besitz bringen oder diese verbreiten.” Für den Besitz einschlägiger Dateien könnten die Gerichte bis zu zwei Jahren Haft verhängen, für die Verbreitung bis zu fünf Jahren.” (dpa) / (anw/c’t)
Oder wie es ein holländischer Videothekar zynisch auf den Punkt brachte ( obwohl ALTES Material mit 15-17 jährigen in Nordeuropa NICHT strafrechtlich verfolgt wird ! ) : “Kinderpornos für alle”
Das war ja klar. Da wird wieder alles munter durcheinandergewürfelt: Kinder und Jugendliche sind ja praktisch dasselbe. Aber wenn nur genug Honoratioren begreifen, in welche Bredouille sie die Segnungen ihrer eigenen Parteien bringen können (siehe Landrat), verschwindet der Paragraph vielleicht ganz still und leise…
Nein, denke ich nicht, daß der verschwindet. Die werden einige ihrer eigenen Leute über die Klinge springen lassen und 100 000nde andere unbescholtene Bürger. Dann wird die Anzahl der “Kinderpornobesitzer” explodieren und der Mob wird nach noch schärferen Gesetzen schreien, denn schließlich werden die Sammler von “KPs” ja immer mehr, oder ? Solange bis ein Rollkommando vor ihrer eigenen Wohnung steht, um alte BRAVOs aus den 70ern zu beschlagnahmen.
Bei uns in den NL konnte dieses Vorgehen bisher nur verhindert werden, weil sich Videothekare und Sexshopbesitzer (fast) flächendeckend geweigert haben, die alten Filme herauszunehmen, weil es selbst im Justiz- und Polizeiapparat noch vernünftige Leute gibt, wenn es auch mit jeder Pensionierungswelle immer weniger werden, aber auch aus formalrechtlichen Gründen, denn zum Zeitpunkt der Produktion der Pornos, war man bereits mit 16 hier volljährig.
In D verhalten sich alle sehr opportunistisch und “glänzen” durch vorauseilenden Gehorsam.
Aber auch hier verhalten sich zuviele opportunistisch und feige. Nur einige Restbestände von Liberalität sind hier dann doch noch vorhanden.
Ja, jetzt hat es meinen Bekannten in D auch erwischt.
RA Udo Vetter schreibt in seinem Blog:
“Gegen den Betreiber des Weblogs selbst wird mittlerweile auch wegen der “Verbreitung von Kinderpornografie” ermittelt. Er ist zu einer Vernehmung vorgeladen worden.”
Zur Information, er hat keine KP verbreitet, sondern die Ineffektivität der KP Blocker scharf kritisiert und sich dabei auf wikileaks bezogen. Einfach ungeheuerlich, was bei euch in D veranstaltet wird !
zu diesem paragraphen § 184c StGB jugendpornographie kann ich nur sagen das dieser ganz großer mist ist. ich bin selbst betroffener.
meine damalige freundin, hatte mich angezeigt wegen schweren sexuellen missbrauch eines kindes, mit dem sie sich meinte, ich hätte sie im alter von 12 jahren missbraucht.
dieses tat sie als racheakt nach dem unsere beziehung auseinanderging.
ihr konnte nachgewiesen werden, das sie mir mit dieser aussage eins auswischen wollte und ich sie zu diesem zeitpunkt noch garnicht kannte. ich lernte sie erst mit 16 kennen.
im alter zwischen 16 und über 18+ schickte sie mir, bilder von sich mit erotischen inhalt, sowie auch videostreams. ich war zu diesem zeitpunkt schon 18+
nachdem ihre anzeige wegen des sexuellen missbrauchs eines kindes nicht fruchtete, zeigte sie mich wegen jugendpornographie an.
nun wird gegen mich ermittelt, weil ich fotos von ihr besitze, die sie mir per mail, handy usw schickte.
sag mal spinn ich? habe ich solch aufnahmen je von ihr verlangt? nein!
auch wenn ich es damals mehr als nett fand, inzwischen wünschte ich mir, sie hätte mir nie solch fotos von sich geschickt, bzw ich hätte sie garnicht erst kennengelernt.
so kann dieser parahgraph herzhaft dazu missbraucht werden, dem ex im nachinein doch noch eins auszuwischen. das sie in etwa gleichwertige fotos von mir machte und hat(te) interssiert dabei nicht (18+), da ich nicht als “scheinjugendlicher” angesehen werde.
soviel mal dazu barbara, viell verstehst du nun etwas besser, was andere dir versuchten zu erklären.
Eine wegweisende, weil tatsächlich _wissenschaftliche_ Studie (ohne von gesellschaftlichen und/oder persönlichen Moralvorstellungen getragen zu sein) findet sich unter http://www.presseportal.de/showbin.htx?id=144167&type=document&action=download&attname=Prof-Dr-Starke_Studie_Pornographie.pdf
Die Quintessenz ab Seite 101, Zitat:
Die Recherchen und Untersuchungen haben ein eindeutiges Ergebnis: Eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche kann nicht elegt werden. Es gibt zwar eine Fülle von Hypothesen und Vermutungen, auch solche, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen, aber genaue und übergreifende Befunde liegen nicht vor. Beim Bewerten von Pornografie kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass pornografische Produkte Jugendliche negativ beeinflussen und sie sittlich gefährden. Diese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz.