Frau Harms und die Vorratsdaten
Wie mehrfach geschildert, habe ich mich an der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt. Einstmals ersonnen zur Bekämpfung der beiden Totschlagargumente Terrorismus und Kinderpornographie (letzteres ist quasi der Hitlervergleich in der Datenschutzdiskussion: Einmal angewandt, ist die Sachdebatte instantan beendet), ist diese in unseren Augen ein Mittel des Staates zur Einschränkung unserer Grundrechte, z. B. des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Von Anfang an bestand die begründete Vermutung (durch Blick auf das Ausland), dass die Nutzungsmöglichkeiten dieser Daten nach und nach ausgeweitet werden, bis irgendwann der Falschparker am Handy belauscht wird.
Und womit überrascht uns die Generalbundesanwältin Harms gestern? Mit der Forderung, besagte Daten, wo sie doch schon einmal da sind, für die Strafverfolgung einzusetzen. Ich weiß nicht, was mich mehr überrascht: Die Tatsache, dass sie sowas im Vorwege des entscheidenden BVerfG-Urteils verlautbart, oder dass sie überhaupt so dumm ist, alle Befürchtungen der Datenschützer mit Fakten zu untermauern. Either way: Das ist Wasser auf unsere Mühlen.